Stephan Kühn

Mitglied des Deutschen Bundestages

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Meine Reden im Überblick

Meine Reden im Deutschen Bundestag, insbesondere zu den
Themen Aufbau Ost und Verkehr,
stelle ich hier aktuell für alle Interessierten zur Verfügung.

 

 


 
 
Bundestagsrede | Entwurf eines vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Donnerstag, den 26. Januar 2012 um 23:00 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir beraten heute abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur vierzehnten Änderung des Luftverkehrsgesetzes, der sich auf Flughäfen mit jährlich mehr als 5 Millionen Flugbewegungen bezieht.

Damit kommen wir unserer schon seit längerem ausstehenden Verpflichtung nach, die EU-Entgelt-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt, dass mit diesem Gesetzentwurf nach einem langwierigen Diskussionsprozess zwischen den Flughafenbetreibern und den Fluggesellschaften ein tragfähiger Kompromiss für die Erhebung von Flughafenentgelte gefunden wurde.

 Allerdings gibt es aus unserer Sicht insbesondere bei der lange angemahnten Einführung lärm- und emissionsabhängiger Start- und Landegebühren noch Nachbesserungsbedarf. Denn der Gesetzentwurf schreibt zwar die Einführung differenzierter Entgelte zwingend vor, legt aber weder einen Maßstab dafür fest noch konkrete Lärm- und Schadstoffminderungsziele, die damit erreicht werden sollen. Somit bleibt es dem Ermessen der jeweiligen Flughäfen überlassen, welche Differenzierung der Lärm- und Schadstoffkategorien sie vornehmen und ob beispielsweise besonders laute Maschinen mit hohem Schadstoffausstoß wirklich empfindlich höhere Gebühren entrichten müssen und somit die angestrebte Lenkungswirkung erreicht wird. Um zu überprüfen, ob die mit dem aktuellen Gesetzentwurf verabschiedeten Vorgaben ausreichen, haben wir uns gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion im Verkehrsausschuss des Bundestages dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung in etwa einem Jahr eine Evaluation der Entgeltrichtlinie vornimmt. Damit soll die Wirksamkeit der jetzigen Gesetzesvorgaben überprüft werden.

 

Neben der Umsetzung der EU-Entgelt-Richtlinie umfasst der Gesetzentwurf der Koalition auch die Aufnahme einer neuen Luftfahrzeugkategorie in den Regelungsrahmen des Luftverkehrsgesetzes. Diese betrifft die sogenannten Unbemannten Flugsysteme, die besser bekannt sind als „Drohnen“.

Drohnen stellen potentiell eine erhebliche Gefährdung des Datenschutzes der Bürgerinnen und Bürger dar. Denn sie sind in der Lage zu filmen und Daten zu erheben und dies zumeist völlig unbemerkt, oft sogar aus nächster Nähe und mit völlig neuen Einblicksmöglichkeiten.

Deshalb haben wir uns mit aller Deutlichkeit dafür eingesetzt, dass die Erlaubniserteilung nach der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) bei Drohnen explizit auch die Prüfung der Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet. Damit wurde der Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten entsprochen. Dies bedeutet, einen ersten wichtigen Schritt in Sachen präventiver Datenschutz.

Die Aufnahme von Drohnen als Luftverkehrsfahrzeuge in das Luftverkehrsgesetz bereits zum jetzigen Zeitpunkt erscheint uns angesichts der offenbar nach wie vor bestehenden technischen Herausforderungen bei der Gewährleistung vergleichbarer Sicherheit fragwürdig. Zudem bestehen zahlreiche noch offene tatsächliche Fragen hinsichtlich von Technik, Verbreitung, Ausrüstung, Flughöhen und Einsatzgebieten, die für die Bewertung der Datenschutzrisiken maßgeblich sind. Deshalb können wir das Anliegen der Bundesregierung, die Entwicklung der Drohnen „dynamisieren“ zu wollen mangels Informationen nur begrenzt nachvollziehen. Ein besonderer Eilbedarf ist aus unserer Sicht ebenfalls nicht zu erkennen.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Bundesregierung die Chance versäumt hat, mit der aktuellen Luftverkehrsnovelle endlich wirksame gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz für die vom Fluglärm Betroffenen zu schaffen. Weder wird der rechtliche Anspruch auf aktiven Schallschutz im Luftverkehrsgesetz geregelt, noch wird die Deutsche Flugsicherung dazu verpflichtet, bei der Erarbeitung von An- und Abflugverfahren dem Lärmschutz der Bevölkerung Vorrang vor den betriebswirtschaftlichen Interessen der Luftfahrtbranche zu geben. Und auch verbindliche Lärmgrenzwerte werden wieder nicht festgelegt.