Stephan Kühn

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Pressemitteilung | Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke: Supergau für die kommunale Energiewirtschaft und städtische Haushalte in Sachsen
Mittwoch, den 08. September 2010 um 10:42 Uhr

Zu den Auswirkungen der Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke auf den Wettbewerb am Energiemarkt erklärt der sächsische GRÜNEN-Bundestagsabgeordnete Stephan Kühn:

„Die Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke sind der Supergau für die kommunale Energiewirtschaft und städtischen Haushalte. Stadtwerke und Anbieter regenerativer Energien werden schlagartig ausgebremst. Sie verlieren ihre Planungs- und Investitionssicherheit. Ihre Investitionen in moderne, flexible Kraftwerke, die sie im Vertrauen auf den Atomausstieg getätigt haben, rechnen sich nicht mehr. Die kommunalen Stadtwerke rechnen mit 4,5 Milliarden Euro Gewinnausfälle bei bereits getätigten Investitionen.

Das vorgestellte Energiekonzept der schwarz-gelben Regierung ist klassische Klientelpolitik: Eine Laufzeitverlängerung verhindert den Wettbewerb im Erzeugungssektor auf Jahrzehnte und festigt so die Monopolstellung der großen vier Stromkonzerne, die mit abgeschriebenen Alt-Anlagen weiter den Markt beherrschen.

Die Regierung darf nicht den Konzernen Eon, RWE, Vattenfall und EnBW auf Kosten der kommunalen Energiewirtschaft und Haushalte derart gravierende Wettbewerbsvorteile verschaffen! Durch den steuerlichen Querverbund gleichen die kommunalen Energieversorger mit ihren Gewinnen aus der Energiewirtschaft die Verluste aus dem öffentlichen Personennahverkehr aus. Die zu erwartenden Gewinnausfälle der Energieversorger gefährden damit den funktionierenden Querverbund. Zusammen mit denen von der sächsischen Staatsregierung geplanten Kürzungen ergibt sich für die kommunalen ÖPNV-Anbieter eine kritische Gemengelage, die zu Angebotskürzungen führen kann.

Ich fordere die Staatsregierung und die sächsischen Bundestagsabgeordneten auf, sich im Interesse der kommunalen Versorgungsunternehmen dafür einzusetzen, dass die geplanten Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke zurückgenommen werden. Wir brauchen ein Gesetz zur Entflechtung marktbeherrschender Unternehmen: Das Bundeskartellamt soll marktbeherrschende Unternehmen, wie etwa die großen Energiekonzerne, zur Aufgabe von Marktanteilen durch Veräußerung von Kraftwerken oder Unternehmensteilen zwingen können.

 

Hintergrund:

Am Sonntagabend hat die Bundesregierung einen ersten Entwurf des Energiekonzepts 2010 veröffentlicht. Die Ergebnisse des "Atomgipfels" im Kanzleramt sind vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit großer Enttäuschung zur Kenntnis genommen worden.

Für VKU-Präsident Stephan Weil wird die Marktmacht der großen Konzerne bei der Energieerzeugung durch die Vorfestlegungen der Bundesregierung zementiert. Die Bundesregierung riskiert mit den gestrigen Beschlüssen, dass viele der kommunalen Investitionen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und neuer hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nicht mehr getätigt werden. Zurzeit befinden sich kommunale Kraftwerksinvestitionen in der Größenordnung von 6,5 Milliarden Euro in Bau, Genehmigung oder Planung. Dazu kommen mittelfristig geplante 5.000 Megawatt mit einem Volumen von weiteren sechs Milliarden Euro. Es geht also um kommunale Investitionen und Investitionsvorhaben von rund 12,5 Milliarden Euro.

Der VKU fordert die Bundesregierung auf, dass die wettbewerbliche Komponente nicht außer Acht gelassen wird und es eine Kompensation auf der Erzeugungsseite geben muss. Der VKU schlägt vor, dass die alten Kohlekraftwerke der Energiekonzerne vom Netz genommen werden, um diese durch neue und hocheffiziente Kraftwerksanlagen anderer Wettbewerber, wie den Stadtwerken, zu ersetzen.